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Ein Kredit ohne Schufaauskunft verzichtet im Zuge der Bonitätsprüfung
auf die Einholung einer Schufaauskunft und bei Kreditauszahlung auf den
üblichen Eintrag bei der Schufa. Somit ist ein Kredit ohne Schufaauskunft eine sehr diskrete Form der Kreditaufnahme und werden oft einem
Kredit mit Schufaauskunft vorgezogen. Auch Antragsteller mit hohen Einkommen bevorzugen
immer mehr einen Kredit ohne Schufaauskunft, um sich die kleinen
Annehmlichkeiten ohne Schufaeintrag nebenher zu finanzieren. Da kein
Schufaeintrag vorgenommen wird, ist auch die Kreditlinie bei Ihrer Hausbank nicht
beeinflußt. Ein Kredit ohne Schufaauskunft ist zur freien Verfügung und sind
nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden.
Vielen ist es nicht
möglich, einen Kredit bei einer Bank zu erhalten, da oft wegen Kleinigkeiten wie
einer unbezahlten Handyrechnung oder ähnlichem ein negativer Eintrag bei der
Schufa existiert. Wir können Ihnen auch in schwierigen Fällen helfen. Unser
Partner hat Kontakte zu Banken im In- und Ausland, welche auch in schweren
Zeiten noch Hilfe anbieten, somit ist auch ein Onlinekredit ohne Schufa möglich.
Ihre Hausbank und Ihr Arbeitgeber erfahren nichts von diesem Darlehen. Der
Kreditantrag ist völlig kostenlos und unverbindlich. Ihnen entstehen keinerlei
Vorkosten. Selbst wenn kein Onlinekredit vermittelt werden kann, bezahlen Sie
keinen Cent.
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Die Schufa Holding AG ist ein
privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro, welches von der kreditgebenden
Wirtschaft getragen wird. Sitz der Schufa Holding AG ist Wiesbaden. Ihr
Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; nach
Meinung der Schufa trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung
bei. Die Schufa ist im Besitz von 384 Millionen Einzeldaten von 63 Millionen
natürlichen Personen, damit hat sie ca. drei Viertel aller Deutschen erfasst.
Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 77 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit.
Davon sind 1 Million Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Daten einsehen
wollen.
Die Schufa ermittelt nicht
selbst Daten, vielmehr müssen Banken und andere Vertragspartner des Unternehmens
Daten über ihre Kunden liefern. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden
erforderlich. Daneben kommen auch Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den
Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte; diese Daten können ohne Einwilligung
des Betroffenen verwertet werden.
Liegt eine Einwilligung vor,
speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren
Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von
Geschäftsbeziehungen sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und
gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.
Laut Bundesdatenschutzgesetz
hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der Schufa über sie
gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen.
Kostenlos erteilen die Schufa-Geschäftstellen Auskunft allerdings nur mündlich.
Die schriftliche Eigenauskunft kann über das Verbraucherportal der Schufa
angefordert werden. Für die Anmeldung am Portal und damit die Möglichkeit,
online die eigenen Daten abfragen zu können, verlangt die Schufa eine einmalige
Anmeldegebühr. Die Zusendung einer schriftlichen Auskunft wird ebenfalls mit
einer Kostenerstattung belegt. Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten
auffallen, so kann sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover
wenden.
Die Schufa bietet ihren
Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 1.000, der
dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines
Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die
Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig vom Zweck, für den er
angefragt wird - so erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als
Mobilfunkanbieter. In die Score-Werte gehen unter anderem die Anzahl der
Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein. Es gibt 2 Arten von
Score-Werten. Die erste Art ist der Basisscore. Dieser wird in der Eigenauskunft
in Prozent angegeben und nicht täglich aktualisiert. Die zweite Art ist der
Branchenscore. Er wird tagesaktuell berechnet. Der Ermittlung und Weitergabe von
Score-Werten kann schriftlich bei der Schufa widersprochen
werden.
Kritik an der
Schufa
Die Schufa nimmt unter den
Auskunfteien eine herausgehobene Stellung ein. Dies liegt an ihrer Beziehung zu
den Banken und zur sonstigen kreditgebenden Wirtschaft und an dem Umfang ihrer
Daten, welcher daher rührt, daß es in Deutschland nur schwer möglich ist, ein
Bankkonto ohne Unterzeichnung der Schufa-Klausel zu erhalten. Begründet wird das
Schufa-System mit dem Hinweis, daß es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft
nützt, sondern auch den Verbraucher vor Überschuldung schützt, was allerdings
als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert wird. Kritik an der Schufa kommt
von Verbraucherschutzverbänden, Datenschützern und
Rechtsanwälten.
- Legitimation von
Anfragen
Unzulässige Gefälligkeitsabfragen von Schufa-Daten zum Beispiel
durch einen bei einem Schufa-Vertragspartner beschäftigten Bekannten sind nicht
zuverlässig zu verhindern. So berichtet das Unabhängige Landeszentrum für
Datenschutz Schleswig-Holstein in seinem 24. Tätigkeitsbericht über einen Fall,
bei dem ein Geschäftsmann letztendlich über eine
Wohnungsverwaltungsgesellschaft, welche Vertragspartner der Schufa ist,
unberechtigterweise Schufa-Daten erhielt.
- Scoring
Die Berechnung des
Score-Wertes ist undurchsichtig und wird von der Schufa nicht offengelegt. Bis
zum Jahr 2001 ist das Einholen einer Eigenauskunft als negatives Merkmal in das
Scoring eingeflossen; nach massiven Protesten stellte die Schufa diese Praxis
ein. Jeder Verbraucher kann bei der Schufa die Scoreübermittlung zu seiner
Person untersagen. Ob dieser Antrag negative Auswirkungen auf eine spätere
Kreditentscheidung hat, ist offen.
- Gebühr
Die Rechtmäßigkeit
des Entgelts der schriftlichen Eigenauskunft in Höhe von 7,80 EUR wird vielfach,
vor allem von Verbraucherschützern, angezweifelt. Tatsächlich verhält es sich
so, dass jeder betroffene Bürger gemäß § 34 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz einen
klagbaren Rechtsanspruch auf eine schriftliche Eigenauskunft hat. Diese hat
gemäß § 34 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz im Grundsatz entgeltfrei zu erfolgen.
Eine Ausnahme hiervon macht § 34 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz lediglich
insoweit, wie der Betroffene die Eigenauskunft wirtschaftlich zu seinen Gunsten
nutzen kann. Eine wirtschaftliche Nutzbarkeit dürfte zumindest im Falle
unerledigter negativer Merkmale in der Eigenauskunft nicht ohne weiteres zu
bejahen sein. Hinzu kommt, dass das genannte Entgelt von 7,80 EUR auch der Höhe
nach vereinzelt in Frage gestellt wird. Die mündliche Eigenauskunft ist
kostenlos. Sie ist aber nur in den in wenigen größeren Städten vorhandenen
Schufa-Geschäftsstellen erhältlich.
- Datenschutz
Angesichts der
Bestrebungen der Schufa, sich neue Geschäftsfelder im Bereich
Wohnungswirtschaft, Versicherungswirtschaft und Inkassounternehmen zu
erschließen, warnten der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und einige
Landesbeauftragte für den Datenschutz in einer gemeinsamen Presseerklärung (15.
Mai 2003) vor einer Entwicklung der Schufa zu einer privatwirtschaftlich
organisierten Zentraldatei. Laut Presseerklärung führt jede weitere Datenquelle
zu einem detaillierteren Persönlichkeitsprofil des betroffenen Menschen. Die
gläserne Bürgerin und der gläserne Bürger würden damit
Realität.
- Missbrauch
Es wurden
zahlreiche Fälle bekannt, bei denen zum Beispiel Telekommunikations-Unternehmen
ihren Kunden mit einem Schufa-Eintrag drohten und diesen dann vornahmen, wenn
diese wegen ausbleibender Leistungen den Vertrag kündigten. Bei widersprochenen
Forderungen darf zwar gemäß den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen, die
Schufa prüft dies aber nicht selbst. Weist der Betroffene, vorzugsweise über
einen Anwalt, der Schufa den erfolgten Widerspruch nach, dann löscht das
Unternehmen den Eintrag zwar - der Rufschaden bleibt aber ggf. bestehen.
Strafanzeigen gegen das meldende Unternehmen wegen Verleumdung nach §187 StGB
werden von den Staatsanwaltschaften regelmäßig eingestellt, mit der Begründung,
der Verursacher - die einzelne Person in dem Unternehmen - sei kaum zu
ermitteln. Der Forderung, dass die Schufa auch gegenüber den meldenden
Unternehmen ein Qualitätsmanagement betreiben möge, ist sie bisher nicht
nachgekommen.
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