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LBB Prepaid Visa Card Die Prepaid Visa Card der LBB ist ohne Schufa und
Bonitätsprüfung und zum Einsatz im Internet, in Geschäften und an Geldautomaten
geeignet. Ohne jegliche versteckte Kosten richtet sich die Karte hauptsächlich
an Studenten, Arbeitslose und Verschuldete. Das große Plus der LBB-Karte: Der
Endkunde kann das Layout seiner Kreditkarte frei wählen und sich zwischen vielen
unterschiedlichen Designs entscheiden. Er ist somit nicht als Schufageschädigter
zu erkennen!
Mit dem Begriff Guthabenkarte (in Österreich auch „Wertkarte“) wird die Nutzung von Dienstleistungen über vorausbezahlte Guthabenkonten umschrieben, die im Telekommunikationsbereich verbreitet ist. Die häufig verwendete Bezeichnung „Prepaidkarte“ leitet sich aus dem englischen „prepaid“ für „vorausbezahlt“ und dem aus Pappe oder Kunststoff bestehenden Datenträger ab.
Personen ohne Bankverbindung oder Kreditkarte wegen negativen Bonitätseinträgen bei Wirtschaftsauskunfteien können Kreditkarten auf Guthabenbasis nutzen. Wie bei anderen Kreditkartentypen steht dem Vorteil einer Kosten-/Ausgabenkontrolle der Nachteil gegenüber, stets für ausreichend Deckung sorgen zu müssen und damit auch eine unnötig hoher Deckung = Geldbindung in Kauf zu nehmen. Die Zugangsinformationen der Karte gewähren dem Besitzer Zugriff auf sein Guthabenkonto, welches namentlich oder anonym beim Kartenherausgeber geführt wird und von dem die fälligen Beträge (z.B. für geführte Telefongespräche oder Nutzung von Warenverkaufsautomaten) heruntergebucht werden. Der Wert des verbliebenen Guthabens wird nur bei wenigen Anwendungen direkt auf der Karte gespeichert. Solche sind häufig einfach aufgebaute Systeme für geschlossene Benutzergruppen wie z.B. Wertkarten für Fotokopierer oder Heißgetränkeautomaten, bei denen das Lesegerät über keine Onlineverbindung zu einer Clearingstelle verfügt und allenfalls offline Sperrlisten von kompromittierten Karten vorgehalten werden. Beim System der Geldkarte wird das Guthaben ebenfalls direkt auf der Karte gespeichert, sämtliche Buchungen werden jedoch über ein Schattenkonto nachgehalten, unter anderem um bei Kartenbeschädigung den Schaden exakt regulieren zu können. Die Zugangsinformationen berechtigen, unabhängig davon, ob sie in einem Chip abgespeichert oder auf der Karte aufgedruckt sind, den Eigentümer zur Nutzung. Bei Verlust der Karte/Karteninformation wird nur bei wenigen Kartenherausgebern eine Kartensperre und Stellung von Ersatz angeboten. Auch wenn Erwerb, Einzahlung und Nutzung anonym erfolgen, der Anbieter die Personendaten des Nutzers also nicht kennt, kommt zwischen Kunde und Anbieter ein Vertragsverhältnis zustande, bei dem „die Karte“ lediglich als Zahlungsmittel genutzt wird, vergleichbar mit der Nutzung von Briefmarken als Briefporto oder zu entwertenden Fahrscheinen. Bei Mobilfunk-Prepaidkarten verlangen die Anbieter die explizite Anerkennung ihrer AGB und sind durch die Telekommunikations-Überwachungsverordnung gesetzlich verpflichtet die Personendaten der Kunden zu speichern. Bestandteil vieler AGB sind Klauseln, die Kunden bei Pflichtverletzung zur Zahlung von hohen Beträgen [1] verpflichten. Das Konzept der Guthabenkarte hat für den Anbieter den Vorteil, dass er seine Dienstleistungen zur Verfügung stellen kann, ohne dem Kunden Kredit gewähren zu müssen (siehe Postpaid). Darüberhinaus gewährt der Kunde dem Kartenherausgeber in Form des Guthabens ein zinsloses Darlehen, welches Gutscheinen ähnlich bei einigen Anbietern bei Nichtnutzung verfällt. Als Ersatz für Bargeld, z.B. in Kantinen oder Warenverkaufsautomaten ermöglichen die Guthabenkarten dem Anbieter die Handhabung von Münzgeld einzusparen, somit den Verkauf zu beschleunigen und insbesondere bei Kaufautomaten auf Münzprüfung und Wechselgeldbevorratung zu verzichten.
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